Allgemeine
Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten ab dem 22.12.2023 für das K5 Leitertraining bzw. das K5 Methodentraining (auch Key Workshop genannt). Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind gemeinsam die Kirche für Oberberg e.V. und das Forum Wiedenest e.V. Die Teilnehmer des K5 Leitertrainings werden als Leistungsnehmer bezeichnet. K5 Standorte sind solche Orte, welche sich als Liveübertragungsstandorte beim K5 Leitertraining angemeldet haben. K5 Partnerkirchen bzw. -organisationen sind Organisationen, die sich als Partner für die Vision des K5 Leitertrainings eingeschrieben haben. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Angebote auf dieser Website, sowie offiziellem K5 Printmaterial.

In einigen Fällen wird auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt. Alle Informationen und Angebote auf dieser Webseite/Printmaterial gelten stets unabhängig vom Geschlecht, es sei denn, es wurde spezifisch für ein Geschlecht konzipiert und ausgeschrieben.

Anschrift Kirche für Oberberg e.V.
Kölner Str. 94, 51702 Bergneustadt

Anschrift Forum Wiedenest e.V.*
Eichendorffstr. 2, 51702 Bergneustadt

*für Briefpost an das K5 Leitertraining zu verwenden

ALLGEMEIN

  1. VERTRAGSABSCHLUSS: Die Anmeldung bei einem der Angebote des K5 Leitertrainings erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars auf unserer Website oder durch Zusendung des schriftlichen Anmeldeformulars per E-Mail oder Post.

  2. VERTRAGSABSCHLUSS: Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Leistungsgeber zustande. Der Vertrag umfasst ausschließlich die in der Anmeldebestätigung oder Partnerschaftsvereinbarung aufgeführten Leistungen.

  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Teilnahmegebühren bzw. Mitgliedschaftsbeiträge sind vom Leistungsnehmer entweder direkt bei Anmeldung oder aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Leistungsgeber das Recht vor, Mahngebühren zu veranschlagen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Leistungsgeber zudem berechtigt, die Anmeldung des Leistungsnehmers oder die Zusammenarbeit mit der Organisation/Kirche zu beenden.

  4. WIDERRUF: Dem Leistungsnehmer steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu und er kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB widerrufen, solange noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Um das Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der Leistungsnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Button auf der Website oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs: Wenn der Leistungsnehmer seinen Vertrag widerruft, hat der Leistungsgeber alle Zahlungen (abzüglich eventueller Stornierungsgebühren), die er vom Leistungsnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird standartgemäß dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei der Anmeldung eingesetzt wurde.

    1. Online Mitgliedschaften (Abonnements) kann vom Leistungsnehmer jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode entweder schriftlich oder der Website gekündigt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedschaftsbeiträge ist ausgeschlossen.
    2. Kurse können bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. 29 – 15 Tage vor Kursbeginn fallen 20% der Kosten an, ab 14 Tage vor Kursbeginn fallen 50% der Kosten an. Ab dem Kursstart gilt die Leistung als „in Anspruch genommen“ und die Möglichkeit der Stornierung entfällt.
    3. Konferenzen & Workshops können bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. 29 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 20% der Kosten an, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% der Kosten an. Ab dem Veranstaltungsbeginn gilt die Leistung als „in Anspruch genommen“ und die Möglichkeit der Stornierung entfällt.
  5. ZUGANG & UMGANG MIT INHALTEN: Der Leistungsnehmer erhält nach erfolgreicher Anmeldung Zugang zu entsprechenden Mitgliedschaftsbereichen (z.B. Kursplattform oder Konferenzplattform) für die Dauer des Vertrags. Die dort bereitgestellten Materialien und Inhalte dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Leistungsnehmers genutzt werden. Dem Leistungsnehmer ist es untersagt, jegliche Inhalte, Aufzeichnungen, Zugangsdaten und Materialien des K5 Leitertrainings - egal ob modifiziert oder original - zu verbreiten, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder auf sonstige Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (z.B. USB-Stick, CD, E-Mail, Website sowie sämtliche andere Medien), es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Leistungsgebers vor. Das Urheberrecht an den jeweiligen Medien, Unterlagen und allen Inhalten, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.

  6. INHALTE: Der Leistungsgeber wird bei der inhaltlichen Gestaltung des K5 Leitertrainings nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Trainer.

    Der Leistungsgeber behält sich vor, angekündigte Trainer, Referenten, Künstler etc., sowie Lehrumfang oder Programme auch kurzfristig zu ändern. Derartige Änderungen berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr oder zum Rücktritt vom Vertrag.

    VERANSTALTUNGEN: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen des Leistungsgebers unter Umständen Live-Musik, Stroboskop-Effekte und andere Spezial-Effekte verwendet werden.

    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen für Veranstaltungen (im Präsenzmodus) behält sich der Leistungsgeber vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Leistungsnehmer vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

  7. LEISTUNGSUMFANG: Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Auflistungen bei der Anmeldung auf allen Seiten der Domain k5-leitertraining.de (z.B. https://neu.k5-leitertraining.de)

  8. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  9. ÄNDERUNGEN: Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Leistungsnehmer werden über Änderungen informiert, und die weitere Nutzung der Angebote gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Leistungsgeber haftet nicht für Ansprüche, die an den K5 Standorten bzw. Veranstaltungsorten des K5 Leitertrainings geltend gemacht werden. Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für minderjährige Teilnehmer.

Wenn das K5 Leitertraining in Räumlichkeiten von anderen Eigentümern als der Kirche für Oberberg e.V. oder Forum Wiedenest e.V. stattfinden, so sind diese für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsbestimmungen und Hygienevorschriften verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz des Leistungsgebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Leistungsgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind.

Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

DATENWEITERGABE

Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Mit der Anmeldung bei einem Programm, Kurs, Veranstaltung des K5 Leitertrainings willigt der Leistungsnehmer ein, dass seine Daten verarbeitet werden dürfen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter https://k5-leitertraining.de/legal/datenschutz

FOTOS UND VIDEOS

Das K5 Leitertraining beabsichtigt bei Veranstaltungen Fotos und Videos anzufertigen und kann diese auf Webseiten, auf sozialen Medien (Facebook, Instagram, TikTok etc.) und für Drucksachen bzw. Filme veröffentlichen.

Fotos und Videos können Mitarbeitern und Helfern von K5 zur Verfügung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden.

ERGÄNZUNGEN FÜR DAS ALTE TRAININGSMODELL DES K5 LEITERTRAININGS

  1. GRUNDLAUFZEIT: Die Grundlaufzeit des Abonnements beim K5 Leitertraining beträgt zwölf Monate. Diese beinhalten immer genau vier K5 Events (z.B. 3 Trainingstage und eine K5 Konferenz). Ab dem Jahr 2024 werden die Laufzeiten des Abonnements entsprechend der noch ausstehenden K5 Events angepasst. Das letzte K5 Event in diesem Trainingsmodell ist in Q4 2024. Sollten sich innerhalb der zwölf Monate aufgrund der Terminplanung nur drei oder fünf K5 Events befinden, gilt dennoch die ebengenannte Regelung von exakt vier K5 Events.
    1. Bei einem Abonnement, welches am gleichen Datum (Tag) eines Trainingstags bzw. Leiterkonferenz abgeschlossen und bezahlt wird, zählt dieses K5 Event als erstes K5 Event innerhalb des Abonnements. Abonnements, die ab dem darauffolgenden Tag abgeschlossen und bezahlt werden, haben kein Zugang zu dem K5 Event vom Vortag, sondern fangen ihr erstes K5 Event im nächsten Quartal an.
  2. KÜNDIGUNG: Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht vom Leistungsnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Das Abonnement auf unbestimmte Zeit kann der Leistungsnehmer mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf entweder der Textform (E-Mail oder Postalisch), oder kann im Cvents Kundenkonto über den Kündigungsbutton erfolgen.
  3. ÜBERTRAGBARKEIT: Ein Abonnement ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
  4. K5 EVENTS: Im Falle, dass die K5 Leiterkonferenz nicht stattfinden kann (z.B. wegen Pandemie oder Ähnlichem), wird ein 4. K5 Trainingstag angeboten, welcher im Preis inbegriffen ist.
    1. Der Leistungsnehmer hat keine Ansprüche auf eine Rückerstattung auf Teile seiner Teilnehmergebühr, falls er kein Ticket für die K5 Leiterkonferenz mehr erwerben konnte, z.B. weil sie ausverkauft ist. Grund dafür ist, dass der Leistungsnehmer automatisch Zugang zu den gesamten Aufzeichnungen, sowie allen Materialien der Leiterkonferenz erhält. Das gleiche gilt für das Nichterscheinen bei einem K5 Trainingstag oder K5 Leiterkonferenz.
  5. INHALTE: Die Inhalte der Mediathek, die innerhalb eines Abonnement Zeitraums liegen, bleiben auch nach Kündigung des Abonnements verfügbar, jedoch keine neuen Inhalte.
  6. TEILNAHMEGEBÜHR SENKUNG AB DEM 4. JAHR: Ab dem 13. Trainingstag bzw. nach neun Trainingstagen und drei Leiterkonferenzen (also frühstens nach 36 Monaten) erhält der Leistungsnehmer einen Rabattcode (mindestens 35% des aktuellen Normalpreises) zur Reduzierung seiner Teilnahmegebühr. Ermäßigte Leistungsnehmer erhalten mindestens 40% Rabatt auf den aktuellen Normalpreis. Diese K5 Trainingstage müssen nicht in einem Stück absolviert worden sein, eine Anrechnung früherer K5 Trainingstage ist möglich (bitte bei info@k5-leitertraining.de melden und Nachweis vorlegen).
  7. ERMÄSSIGUNGEN: Als "Ermäßigt" gelten folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Auszubildende. Der Leistungsgeber behält sich vor einen Nachweis einzufordern. Für Leistungsnehmer aus der Kirche für Oberberg e.V. bzw. Forum Wiedenest e.V. gelten gesonderte Regelungen, welche innerhalb der jeweiligen Organisation bekannt sind.
  8. MINDESTALTER: Das Mindestalter für eine K5 Teilnahme ist 16 Jahre, eine unterschriebene Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
  9. STANDORTWECHSEL: Ein Wechsel zwischen K5 Standorten ist jederzeit möglich und kann im Benutzerkonto des Teilnehmers eingestellt werden.
    1. Ein Wechsel von oder zum Live Standort „Forum Wiedenest / Oberberg“ oder von oder aus der Schweiz muss bei Cvents Kundeservice (mail@cvents.eu) gemeldet werden, da Preisunterschiede bestehen.
  10. ANPASSUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR: Der Leistungsgeber behält sich vor, die Teilnahmegebühr für Neukunden, Wiedereinsteigern und Bestandskunden aus gerechtfertigten Gründen anzupassen. Entsprechend ändern sich auch die Teilnahmegebühren für Leistungsnehmer, die vom obengenannten Rabatt ab dem 4. Teilnahmejahr profitieren, da dieser an die aktuelle Teilnahmegebühr gekoppelt ist. Gründe für eine Preisanpassung können Inflation/Deflation (gestiegene/gesunkene Betriebskosten), MwSt. Änderungen, anderen äußeren Umständen, Dienstleistern, Lohnanpassungen, sowie Leistungsänderungen des Leistungsgebers sein. Preisanpassungen geschehen nur in dem entsprechenden Maße der geänderten Kosten für den Leistungsgeber. Eine Preisanpassung wird dem Leistungsnehmer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Innerhalb dieser 30 Tage besteht für den Leistungsnehmer entsprechend ein Sonderkündigungsrecht. Zum 01.01.2023 geschieht eine Erhöhung der Teilnahmegebühr für bestehende Leistungsnehmer zur Verlängerung ihres aktuellen Abonnements aufgrund:
    1. der Änderungen von jährlicher Mindestlaufzeit zu monatlicher Mindestlaufzeit nach Ablauf der Grundlaufzeit von 12 Monaten
    2. Einer Erweiterung der Leistung um ein kostenfreies AufAtmen Abonnement des SCM Bundes-Verlags
    3. Gestiegener Betriebskosten
  11. LOKALE GEBÜHREN: K5 Livestream Standorte können eigenständig eine kleine Gebühr von K5 Teilnehmern einfordern, z.B. für lokale Verpflegung oder Gebäudenutzung. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Leistungsgebers.
  12. SCM BUNDESVERLAG: Zwischen dem K5 Leitertraining und dem SCM Bundes-Verlag gGmbh besteht eine Partnerschaft. Standartgemäß erhalten Leistungsnehmer des K5 Leitertrainings die Zeitschrift AufAtmen innerhalb ihres aktiven Abonnements des K5 Leitertrainings entweder digital oder in Printausgabe zugeschickt. Der Leistungsnehmer hat bei Anmeldung, oder im Cvents Kundenkonto die Möglichkeit den Bezug der AufAtmen Zeitschrift zu widersprechen und erhält dafür einen 5€ Rabatt auf die jährliche Teilnahmegebühr (0,42€ pro Monat).
  13. Die Abrechnung des Abonnements wird im Auftrag des K5 Leitertraining von der FRITZ+WALL GbR (Cvents) durchgeführt.
  14. Für die K5 Leiterkonferenz erfolgt eine separate Anmeldung und ergänzende AGBs, welche auf der Anmeldeseite veröffentlich werden.

ERGÄNZUNGEN FÜR DAS K5 METHODENTRAINING BZW. KEY WORKSHOPS

  1. PERSONENGRUPPEN: Als "Ermäßigt" gelten folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Auszubildende. Der Leistungsgeber behält sich vor einen Nachweis einzufordern. Das Mindestalter für eine K5 Teilnahme ist 16 Jahre, eine unterschriebene Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
  2. KOSTEN: Die Bezahlung des Workshops muss nach Eingang der Rechnung und dem aufgeführten Zahlungsziel erfolgen. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Workshops, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
  3. STORNO: Die Information über die Nichtteilnahme bedarf der Schriftform und muss mindestens 21 Tage vor dem Start eingehen, um eine 100% Erstattung zu erhalten. Ab dem 20. Tag vor Start werden 50% der Teilnahmegebühren einbehalten.
  4. WECHSEL/ERSATZ: Ein Wechsel zwischen verschiedenen Workshops ist nur dann möglich, wenn die Gebühren identisch sind. Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
  5. ZERTIFIZIERUNG: Nach Beendigung des Workshops erhält der Leistungsnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Workshop.
  6. ÄNDERUNGEN: Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Workshops) können vor oder während der Durchführung des Workshops vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen des Workshops in seinem Kern nicht völlig verändern. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
  7. ABSAGE: Der Leistungsgeber ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsschutzes aufgrund einer Pandemie (z.B. Covid-19)) Workshops abzusagen oder zu verschieben. Der Leistungsnehmer wird unverzüglich in Textform benachrichtigt. Fällt ein Workshop ersatzlos aus, werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der Leistungsgeber behält sich das Recht die Entscheidung im Einzelfall zu prüfen. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegen den Leistungsgeber, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

ERGÄNZUNGEN FÜR KURSE & COMMUNITY

  1. PERSONENGRUPPEN: Als „Ermäßigt“ gelten folgende Personengruppen: Schüler, Studierende, Auszubildende. Der Leistungsgeber behält sich vor einen Nachweis einzufordern. Das Mindestalter für eine Teilnahme ist 16 Jahre, eine unterschriebene Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.

  2. WECHSEL/ERSATZ: Ein Wechsel zwischen verschiedenen Kursen nach Kursstart ist nicht zulässig. Bei einem Wechsel weniger als 14 Tage vor Kursstart wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. In jedem Falle wird die Differenz zwischen den beiden Kursen dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. Das Entsenden einer Ersatzperson ist nicht möglich.

  3. KOSTEN: Die Bezahlung eines Kurses muss nach Eingang der Rechnung und dem aufgeführten Zahlungsziel erfolgen. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Kursgebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Teile des Leistungsumfangs, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.

  4. EVENTS/TREFFEN: Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten für Präsenzevents sind nicht vollständig in der Kursgebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart. Es bedarf einer separaten Anmeldung.

  5. K5 COMMUNITY MITGLIEDSCHAFT: Die Grundlaufzeit einer K5 Community Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement auf unbestimmte Zeit kann der Leistungsnehmer mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  6. K5 COMMUNITY MITGLIEDSCHAFT NACH EINER KURSBUCHUNG: Mit der Buchung eines K5 Kurses schließen Leistungsnehmer eine Mitgliedschaftsabonnement für die K5 Community ab. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Dauer des Kurses, mindestens aber für 1 Jahr ab Kursbeginn, 0,00€. Nach Abschluss des Kurses, bzw. frühstens nach 1 Jahr nach Kursbeginn, erhöht sich die Mitgliedsgebühr auf den Normalpreis. Dies kann verhindert werden, wenn der Leistungsnehmer spätestens 1 Monat vor Ende des Abonnements dem Leistungsgeber seinen Kündigungswunsch, entweder in Textform (E-Mail) oder über den Button auf der Website, vermittelt hat. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit Kursbeginn. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement auf unbestimmte Zeit kann der Leistungsnehmer mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  7. ZERTIFIZIERUNG: Nach erfolgreicher Teilnahme eines Kurses erhält der Leistungsnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Kurs. Bei nicht-erfolgreicher Teilnahme behält der Leistungsgeber sich vor, kein Zertifikat auszustellen, da die nötigen Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme nicht erfüllt wurden (z.B. nicht alle Inhalte durchgearbeitet)

  8. GRUPPEN: Für Lerngruppen & Ortsgruppen gelten die Bedingungen auf den Erstellungs-Websites.

  9. ÄNDERUNGEN: Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Kurse) können vor oder in Ausnahmefällen auch während der Durchführung eines Kurses vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen des Kurses in seinem Kern nicht völlig verändern. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen berechtigen nicht zur Herabsetzung der Kursgebühr.

  10. ABSAGE: Das K5 Leitertraining ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Kurstrainers, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsschutzes aufgrund einer Pandemie (z.B. Covid-19)) Teile oder den gesamten Kurs abzusagen oder zu verschieben. Der Leistungsnehmer wird unverzüglich in Textform benachrichtigt. Fällt ein Kurs ersatzlos aus, wird dem Leistungsnehmer bereits geleistete Kursgebühren rückerstattet. K5 Leitertraining behält sich das Recht vor, die Entscheidung im Einzelfall zu prüfen. Der Leistungsnehmer hat keine weitergehenden Ansprüche gegen das K5 Leitertraining, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

  11. EIGENTUM DER INHALTE: Durch die Nutzung der K5 Community Plattform stimmen Sie zu, dass sämtliche von Ihnen erstellten oder geteilten Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beiträge, Kommentare, Bilder oder andere Medien (nachfolgend als "Benutzerinhalte" bezeichnet), innerhalb der Plattform öffentlich zugänglich sind. Sie gewähren dem Leistungsgeber das uneingeschränkte Recht, Ihre Benutzerinhalte zu verwenden, zu reproduzieren oder zu verbreiten, um den reibungslosen Betrieb der Community Plattform zu gewährleisten. Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Veröffentlichung von Benutzerinhalten keinerlei Haftung oder Verantwortung für den Leistungsgeber impliziert.

  12. VERBOTENE INHALTE: Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte zu teilen, die gegen geltende Gesetze, die guten Sitten oder die Plattformrichtlinien (siehe hier) verstoßen. Dazu zählen, jedoch nicht ausschließlich, Inhalte, die rechtswidrig, diffamierend, beleidigend, diskriminierend, pornografisch, gewaltverherrlichend oder in anderer Weise anstößig sind. Ebenso sind Inhalte untersagt, die Urheberrechte, Markenrechte oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen. Die Plattform behält sich das Recht vor, Inhalte zu überwachen, zu moderieren und gegebenenfalls ohne Vorankündigung zu entfernen. Leistungsnehmer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von der Plattform ausgeschlossen werden. Die Entscheidung der Plattform bezüglich der Zulässigkeit von Inhalten ist endgültig und nicht anfechtbar.

  13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS & SCHADENSERSATZANSPRÜCHE: Der Leistungsgeber übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen, Inhalte oder Schäden, die durch die Leistungsnehmer auf der Plattform verursacht werden. Die Leistungsnehmer sind für ihre eigenen Beiträge, Aktivitäten und Interaktionen auf der Plattform vollständig verantwortlich. Der Leistungsnehmer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder Konsequenzen, die aus Verstößen der Leistungsnehmer gegen geltende Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder die Plattformrichtlinien entstehen. Im Falle von Rechtsverstößen durch Leistungsnehmer, die zu rechtlichen Konsequenzen führen, stellt der Leistungsnehmer die Plattform und den Leistungsgeber von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Schadensersatzforderungen, Kosten und Verbindlichkeiten frei. Dies schließt Anwaltskosten und Gerichtsgebühren mit ein. Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, in solchen Fällen mit den zuständigen Behörden zu kooperieren und notwendige Informationen bereitzustellen.

ERGÄNZUNGEN FÜR PARTNER

  1. ANMELDUNG: Eine Partnerschaft zwischen dem K5 Leitertraining und einer Kirche/Organisation kommt durch die Unterschrift beider Parteien auf der Partnerschaftsvereinbarung, sowie ggfs. gezahlter Gebühren für die Anmeldung, zustande.

  2. VEREINBARUNGSGEGENSTAND: Kirchen und Organisationen können Partnerschaften mit dem K5 Leitertraining eingehen. Sie bietet Leistungsnehmer die Möglichkeit, exklusive Dienstleistungen und Vorteile des K5 Leitertrainings in Anspruch zu nehmen. Dafür gelten Rechte und Pflichten beider Parteien.

  3. VEREINBARUNGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG: Eine Partnerschaft mit dem K5 Leitertraining hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht von einem der beiden Parteien ein Wunsch zur Auflösung geäußert wird. Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, Partnerschaften fristlos zu beenden, wenn der Leistungsnehmer gegen die AGB’s verstößt, Rechnungsfristen nicht eingehalten wurden oder den ursprünglich zugestimmten Glaubensgrundsätze des Leitungsgebers nicht befolgt wurden.

  4. LEISTUNGEN UND VORTEILE: Das Abonnement berechtigt den Partner zur Nutzung bestimmter Leistungen und Vorteile. Sie können auf der Website oder in Printmaterialien zu finden sein. Der Leistungsgeber behält sich vor diese Vorteile anzupassen.

  5. GEBÜHREN: Der Leistungsgeber behält sich vor, Anmeldegebühren, oder regelmäßige Partnerschaftsgebühren einzuführen, zu ändern oder wieder abzuschaffen. Sie müssen frühzeitig an den Leitungsnehmer kommuniziert werden und treten frühstens immer erst bei der nächsten Laufzeitverlängerung in Kraft.

  6. VERTRAULICHKEIT: Beide Partner verpflichten sich zur Vertraulichkeit in Bezug auf Informationen und Daten, die im Rahmen der Partnerschaft bekannt werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Partnerschaft bestehen.

  7. ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN: Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen von Partnerschaften zu ändern. Der Leistungsnehmer wird rechtzeitig über Änderungen informiert, und die Nutzung der Dienstleistungen nach einer solchen Mitteilung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

  8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Das K5 Leitertraining haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Partner durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Leistungsgebers.

Durch die Annahme der Partnerschaftsvereinbarung erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen einverstanden und an sie gebunden. Etwaige Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 18.12.2023